Herzlich willkommen in der Praxis für Podologie PodoNova
Was ist Podologie?
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen pous (πούς) – Genitiv podos (ποδός) – für „Fuß“ und logos (λόγος) für „Sprache/Lehre“ ab.
Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß, die grundsätzlich verletzungsfrei durchzuführen sind. Podologen sind in Deutschland aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert.

Behandlung von Patienten mit Heilmittelverordnung
Die Praxis ist von allen gesetzlichen Krankenkassen zugelassen.
Die Podologie gehört zu den anerkannten Heilmitteln. Ärztinnen und Ärzte können sie grundsätzlich dann verordnen, wenn bei der Patientin oder bei dem Patienten ohne Behandlung eine unumkehrbare Schädigung an den Füßen zu erwarten ist.
Bevor Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die erstmalige Verordnung zur Podologie ausstellt, muss zunächst eine ärztliche Diagnose, auch Eingangsdiagnose genannt, erfolgen. Sind die Füße den Befunden nach schwer geschädigt, kommt möglicherweise keine podologische Therapie, sondern eine ärztliche Behandlung in Betracht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn durch die Beschwerden eine oberflächliche Wunde an den Füßen entstanden ist.
Bei diesen Diagnosen ist die ärztliche Verordnung zur Podologie – und damit die Übernahme der Therapiekosten – möglich:
Diabetisches Fußsyndrom (Diagnosegruppe DF)
Fußsyndrom bei Neuropathien (Diagnosegruppe NF)
Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen (Diagnosegruppe QF)
*Neue ab 1 November 2023: Nagelspangenbehandlung

